Für Selbstwerber

Kursgebühr: 140€

Zielsetzung: Möchten Privatpersonen in einem privaten oder staatlichen Wald sägen und als Brennholz-Selbstwerber tätig werden, müssen sie dem Förster einen Motorsägenschein vorweisen können.

Für Selbstwerber bieten wir den Lehrgang "Sicheres Arbeiten& Umgang mit der Motorsäge" an. Der Selbstwerber-Schein ist erforderlich und zwingend,
um im Staats- und Kommunalwald liegendes Holz für den Eigenbedarf erwerben und bearbeiten zu dürfen. Wir sind seit Jahren in Kooperation mit der VHS Trier-Saarburg & VHS Merzig-Wadern & bieten dort diesen Lehrgang im Auftrag an.
Wir bieten ganzjährig qualifizierte & Fachmännische Motorsägen-Schulungen an.
Sicheres und fachgerechtes Arbeiten mit der Motorsäge ist unser höchstes Gebot!
Unsere Qualität & Kompetenz in der Ausbildung:


Seit über einem Jahrzehnt erfolgreich in der Ausbildung tätig. Überzeugen Sie sich von unseren Qualitäten unter Google (Waldarbeiter.EU) Rezensionen / Bewertungen.


Unsere Schulungen umfassen: Theorie und Praxis: Unterricht vor Ort oder in Schulungsräumen, inklusive Theoretischer Prüfung & praxisorientierter Ausbildung im Wald.

Modul A nach DGUV - Grundlagen der Motorsägenarbeit

16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten - Kursgebühr: 180€

Zielsetzung: Der Lehrgang vermittelt Grundlagen für die richtige Handhabung der Motorsäge.
 Hierbei stehen neben entsprechenden Schnitttechniken auch die Wartung und die Pflege der MS auf dem Programm.


Schwerpunkte:

• Unfallverhütung, PSA, Fälltechnik, Rettungskette

• Motorsägentypen und deren Anwendungsbereiche

• Wartung und Pflege der MS, Schneidegarnitur und Schärftechnik

• Holzerntewerkzeug und Hilfsmittel

• Schnitttechniken und Baumfällung mit Entastung,(mit Übung)

• Erkennen von Spannungen im Holz


Voraussetzungen:

Die physische und psychische Eignung

Das vollendete 18. Lebensjahr


Bitte beachten Sie, dass Sie zum Lehrgang folgende persönliche Arbeitschutzkleidung mitbringen müssen:

• Ein Paar Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage

• Eine Hose mit Schnittschutzeinlage

• Eine signalfarbene Jacke, ohne Schnittschutz oder Warnweste

• Einen für die gefahrgeneigte Tätigkeit vorgeschriebener Helm ( 4840 F) mit Gehör und Gesichtsschutz

• Ein Paar Arbeitshandschuhe


Für die Motorsägenarbeit zugelassene Schuhe und Hosen sind am
Motorsägenpiktogramm zu erkennen.



Nach dem Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung welche in allen Wäldern anerkannt ist.

Modul B nach DGUV - Baumfällung und Aufarbeitung

24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten - Kursgebühr: 400€

Zielsetzung: Der Lehrgang vermittelt die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm.


Schwerpunkte:

• Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
• Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder
gebrochener Bäume
• Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung

Voraussetzungen:
• Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit und
Beherrschung der vermittelten Inhalte
• Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und geistige
Eignung
• persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz

Für die Motorsägenarbeit zugelassene Schuhe und Hosen sind am
Motorsägenpiktogramm zu erkennen.



Nach dem Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung welche in allen Wäldern anerkannt ist.

Modul C nach DGUV - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen

16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten - Kursgebühr: 280€

Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des
stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Lehrgangsschwerpunkte:
• Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der
Unfallversicherungsträger
• Auswahl geeigneter Motorsägen
• Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
• Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb

Teilnahmevoraussetzungen:
• Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit
• Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem
DGUV Grundsatz 308-0082) „Ausbildung und Beauftragung der Bediener
von Hubarbeitsbühnen“
• Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V.m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und
geistige Eignung
• auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche
Schutzausrüstung

Für die Motorsägenarbeit zugelassene Schuhe und Hosen sind am
Motorsägenpiktogramm zu erkennen.



Nach dem Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung welche in allen Wäldern anerkannt ist.

Modul D nach DGUV - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen

24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten - Kursgebühr: 400€

Zielsetzung: Im Modul D soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeits- körben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Schwerpunkte:

• Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
• Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
• Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
• Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen
• Stückweise Fällung
• Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb

Voraussetzungen:
• Das vollendete 18. Lebensjahr

• Erfolgreich absolviertes Modul B - „Baumfällung und Aufarbeitung“ oder AS-Baum-I der SVLFG 18Ausbildungsinhalte
• Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-0083) „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
• Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i. V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und geistige Eignung
• Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Lehrgang folgende persönliche Arbeitschutzkleidung mitbringen müssen:

• Ein Paar Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage

• Eine Hose mit Schnittschutzeinlage

• Eine signalfarbene Jacke, ohne Schnittschutz oder Warnweste

• Einen für die gefahrgeneigte Tätigkeit vorgeschriebener Helm ( 4840 F) mit Gehör und Gesichtsschutz

• Ein Paar Arbeitshandschuhe


Für die Motorsägenarbeit zugelassene Schuhe und Hosen sind am
Motorsägenpiktogramm zu erkennen.



Nach dem Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung welche in allen Wäldern anerkannt ist.

Wir legen großen Wert darauf, dass sich alle Teilnehmer wohlfühlen und erfolgreich lernen können. Frauen sind in all unseren Kursen herzlich willkommen! Wir bieten ein unterstützendes und einladendes Umfeld, in dem jeder unabhängig von Geschlecht oder Vorkenntnissen die Fähigkeiten im Umgang mit Kettensägen erlernen und perfektionieren kann.